Damit wir Ihr Ohr oder das Ohr Ihres Kindes stechen dürfen, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung.
Bitte drucken Sie diese Erklärung im Voraus aus, füllen Sie sie vollständig aus und bringen Sie sie zum Termin mit. Die Einverständniserklärung können Sie hier herunterladen.
Professionelle Hygiene: Alle Schritte entsprechen höchsten medizinischen Standards.
Schmerzarmes Verfahren: Präzise Technik sorgt für eine schnelle und möglichst schmerzfreie Behandlung.
Hochwertiger Schmuck: Medical Jewels Italy garantiert hochwertige Materialien, glatte Oberflächen und ein geringes Risiko für Reizungen.
Schnelle Heilung: Durch die geprüfte Qualität der Schmuckstücke und unsere Beratung verläuft die Heilung unkompliziert und sicher.
Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung, die von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss zusätzlich eine erziehungsberechtigte Person beim Ohrlochstechen anwesend sein.
Ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für das Ohrlochstechen besteht nicht. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt für ihr Kind ist. In unserer Drogerie Apotheke führen wir das Ohrlochstechen jedoch erst ab einem Mindestalter von 4 Jahren durch.
Sollte das Kind während des Vorgangs zu unruhig sein oder sich stark bewegen, brechen wir das Ohrlochstechen aus Sicherheitsgründen ab. In diesem Fall behalten wir uns vor, bereits geöffnete Ohrring-Packungen in Rechnung zu stellen.
